Urteil vom August 2008 zur steuerlichen Absetzbarkeit:
Aufwendungen für Veranstaltungen, die auf die Entfaltung der Persönlichkeit oder auf die spezifischen Bedürfnisse des Berufes ausgerichtet sind, sind betrieblich veranlasst und daher in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar (vgl. BFH Urt. V. 28.08.08, VI R 35/05)
Gesundheit ist ein hohes Gut. Um Arbeitgeber zu motivieren, mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu tun, gibt es einen Freibetrag von 500 Euro pro Maßnahme: "Bleiben Sie gesund! - Betriebliche Gesundheitsförderung bis zu 500 Euro steuerfrei".
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